Modischer Fauxpas oder Retter in der Not ? Die Warnweste wird ab 1.Juli Pflicht

  • warnwestenpflicht Bad Windsheim (ARCD), 6. Juni 2014

 

  • Ab 1. Juli 2014 gilt in Deutschland die Warnwestenpflicht. Doch für wen gilt die Regelung? Was muss man beachten? Und welche Strafen drohen? Der ARCD beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das reflektierende Sicherheitszubehör.

 

  • Für wen gilt die Warnwestenpflicht?
  • Ab 1. Juli 2014 gilt für alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse eine allgemeine Warnwestenmitführpflicht. Davon aus- genommen sind Motorräder. Bisher gab es die Vorschrift schon für Fahrer gewerblich genutzter Fahrzeuge.Was ist vorgeschrieben?In jedem dieser Fahrzeuge muss eine Warnweste mitgeführt werden, unabhängig von der Anzahl der Insassen. Der Autoclub ARCD empfiehlt, für alle möglichen Insassen (siehe Zahl der Sitzplätze) eine Warnweste im Auto dabeizuhaben und diese im Notfall noch vor dem Aussteigen anzulegen. So erhöht man die eigene Sicherheit und ist außerdem für alle Regelungen im Ausland vor- bereitet. Die Warnweste muss der EN 471 bzw. EN ISO 20471:2013 entsprechen. Ob das der Fall ist, erkennt man an dem Hinweis auf dem Wäscheschild. Erlaubt sind reflektierende Warnwesten in gelb, orange und rotorange mit zwei umlaufenden, fünf Zentimeter breiten reflektierenden Streifen. Der ARCD empfiehlt außerdem, für Kinder spezielle Warnwesten in kleineren Größen anzuschaffen, denn die normalen, in Einheitsgrößen hergestellten Warnwesten sind den Jüngsten oft zu groß.

    Wo platziert man Warnwesten im Auto?

    Die Weste sollte auf jeden Fall griffbereit im Auto verstaut sein – also im Fahrzeuginneren, z. B. im Handschuhfach oder in den Seitenfächern. Ganz unten im Kofferraum bringt die Weste im Notfall wenig. Da sie durch Sonneneinstrahlung ausbleicht, sollte man sie an einem dunklen Ort aufbewahren. Der ARCD rät, den reflektierenden Überzieher bei einer Panne oder einem Unfall zur eigenen Sicherheit schon vor dem Aussteigen aus dem Auto anzulegen.

    Welche Strafe droht?

    Führt man in Deutschland keine Warnweste mit und wird man kontrolliert, ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro fällig.

  • Quelle : Text und Bild ARCD

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